ADR/DGR

Gut ausgestattet und geschult für Ihren Gefahrguttransport

100 % ADR-Ausrüstung des eigenen Fuhrparks
100 % der Fahrer mit gültiger ADR-Bescheinigung – stets aktuell
90 % der Subunternehmer ebenfalls mit ADR-Ausrüstung + Bescheinigung

Tägliche Kontrollen und regelmäßige Schulung der kaufmännischen und gewerblichen Beschäftigten
Alle eigenen Fahrzeuge sowie 75 % aller unserer fest eingesetzten Unternehmerfahrzeuge sind entsprechend für den kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransport ausgestattet.

Auf unser Wissen, welches durch regelmäßige Schulungen vertieft und aktualisiert wird, um die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter und die nötigen Maßnahmen ist Verlass.

Wir bringen die Stoffe der verschiedenen Gefahrgutklassen sicher und zuverlässig ans Ziel.

Als Auftraggeber, ob in Deutschland oder international, sorgen Sie bei der Auswahl des geeigneten Spediteurs für die Sicherheit beim Transport von gefährlichen Gütern. Voraussetzung für den sicheren Transport ist auch die Einhaltung der Vorschriften. Hierzu gehören u.a. die von Ihnen durchgeführte korrekte Klassifizierung, die vorgeschriebene Kennzeichnung und Deklaration sowie die Einhaltung der Verpackungsvorschriften für Gefahrgüter. Hier finden Sie einen Überblick der Gefahrgutklassen:

Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände
Klasse 2: Gase
Klasse 3: entzündbare flüssige Stoffe
Klasse 4: entzündbare feste Stoffe (4.1) / selbsterhitzende Stoffe (4.2) / Stoffe die in Verbindung mit Wasser gefährliche Gase bilden (4.3)
Klasse 5: entzündend, oxidierend wirkende Stoffe (5.1) / organische Peroxide (5.2)
Klasse 6: giftige Stoffe (6.1) / ansteckungsgefährliche Stoffe (6.2)
Klasse 7: radioaktive Stoffe
Klasse 8: ätzende Stoffe
Klasse 9: verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Gefährliche Güter:
Einige Gefahrgüter (Klassen/UN-Nummer) sind allerdings vom Transport innerhalb unseres nationalen Netzes ausgeschlossen. Bitte beachten Sie diese Informationen, wenn Sie diese speziellen Gefahrgüter transportieren möchten:

Gefahrgutklasse 1: explosive Stoffe und Gegenstände; nur 1.4 S+G möglich, wenn diese nicht dem SprengG und/oder dem Kriegeswaffenkontrollgesetz unterliegen und keine EX-Fahrzeuge sowie keine Sprengstoff-befähigungsscheine erforderlich sind.
Gefahrgutklasse 2: in Tanks
Gefahrgutklasse 3: in Tanks
Gefahrgutklasse 4.1: in Tanks und loser Schüttung sowie die UN-Nummern UN 3221, UN 3222, UN 3231 bis UN 3240
Gefahrgutklasse 4.2: in Tanks und loser Schüttung
Gefahrgutklasse 4.3: in Tanks und loser Schüttung
Gefahrgutklasse 5.1: in Tanks und loser Schüttung
Gefahrgutklasse 5.2: in Tanks und loser Schüttung sowie UN 3101 und UN 3102, UN 3111 bis UN 3120
Gefahrgutklasse 6.1: in Tanks und loser Schüttung
Gefahrgutklasse 6.2: alle Stoffe dieser Klasse
Gefahrgutklasse 7: alle Stoffe dieser Klasse – nur UN 2908 bis UN 2911 werden national befördert.
Gefahrgutklasse 8: in Tanks und loser Schüttung
Gefahrgutklasse 9: in Tanks und loser Schüttung sowie die UN-Nummern UN 3245 und UN 3256 bis UN 3258 wie auch UN 3268, wenn Sprengstoffbefähigungsschein erforderlich.

Im Bereich Gefahrguttransporte sind unsere Mitarbeiter erfahrene und intensiv geschulte Spezialisten. Sie stehen Ihnen mit Know-how und viel Erfahrung zur Seite. Schildern Sie uns Ihre Aufgabenstellung und wir übernehmen die Beförderung der gefährlichen Stoffe für Sie.